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Bei der Staatsanwaltschaft  ist ein Personalrat gebildet, der seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz wahrnimmt.

Die Ansprechpartnerin für Chancengleichheit kümmert sich neben der Ausübung ihrer Beteiligungsrechte nach dem Frauenförderungsgesetz auch um Beschwerden wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

 

 

 

 

 

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