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Organisation und Aufbau der Staatsanwaltschaft Lörrach

Die Staatsanwaltschaft Lörrach nimmt als selbständige Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Freiburg die Aufgaben bei dem Amtsgericht Lörrach  wahr.

 

Für folgende Städte und Gemeinden (jeweils mit den dazugehörigen Ortsteilen) des Landkreises Lörrach ist die Staatsanwaltschaft Lörrach zuständig:

 

  • 79415 Bad Bellingen
  • 79589 Binzen
  • 79588 Efringen-Kirchen
  • 79591 Eimeldingen
  • 79592 Fischingen
  • 79639 Grenzach-Wyhlen
  • 79594 Inzlingen
  • 79400 Kandern
  • 79539/ 79540/ 79541 Lörrach
  • 79429 Malsburg-Marzell
  • 79618 Rheinfelden
  • 79595 Rümmingen
  • 79597 Schallbach
  • 79418 Schliengen
  • 79739 Schwörstadt
  • 79585 Steinen
  • 79576 Weil am Rhein
  • 79599 Wittlingen.

Die übrigen Orte des Landkreises Lörrach gehören zum Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen.

Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Lörrach befindet sich die  Polizeidirektion Lörrach mit den Polizeirevieren Lörrach, Rheinfelden und Weil am Rhein sowie den Polizeiposten Grenzach-Wyhlen, Steinen und dem neu geschaffenen Polizeiposten Markgräflerland.

Innerhalb der Staatsanwaltschaft Lörrach bestehen 1 Verwaltungsabteilung, 2 Ermittlungsabteilungen und 1 Vollstreckungsabteilung, deren Aufgaben dem Geschäftsverteilungsplan entnommen werden können.

 

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