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| Pressemitteilungen | Datum |
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| Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters ist Berufskrankheit | 12.01.2026 |
Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters, der in seinem Berufsleben wiederholt schwerwiegenden Ereignissen ausgesetzt gewesen ist, ist wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden. Urteil vom 14.11.2025 – L 8 U 3211/23 ZVW |
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