Suchfunktion

Pressemitteilung

Datum: 20.09.2018

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach vom 20.09.2018:

 

Die Staatsanwaltschaft Freiburg –Zweigstelle Lörrach hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Lörrach gegen einen 53-Jährigen aus Lörrach, dem der Besitz von 26 kinderpornografischen Bildern vorgeworfen wird, Berufung zum Landgericht Freiburg eingelegt.

Das Amtsgericht Lörrach hat den Angeklagten, gegen den wegen einschlägiger Taten bereits eine Bewährungsstrafe verhängt worden war, im vergangenen Monat zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht begründete die Strafaussetzung zur Bewährung im Wesentlichen mit einer aktuellen psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung des Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach strebt mit dem Rechtsmittel die Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe an. Nach ihrer Auffassung kann wegen der nach seinen eigenen Angaben seit Längerem bestehenden pädophilen Neigungen des Angeklagten bei erst begonnener Behandlung nicht begründet erwartet werden, dass dieser auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. 

 

Sattler-Bartusch

Erste Staatsanwältin

Fußleiste